Die Betreuungskosten variieren je nach Betreuungsumfang. Ich berechne einen festen Stundensatz und einen zuvor gemeinsam festgelegten Stundenumfang.

Seit August 2012 bezuschusst die Stadt Aachen auf Antrag die Betreuung bei einer Tagespflegeperson. Hierfür können Sie einen Antrag auf Bezuschussung bei der Stadt Aachen stellen - dann zahlen Sie einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt und diese zahlt an mich als Tagesmutter einen bestimmten Auszahlungsbetrag (je nach Stundenumfang). Zusätzlich bekomme ich Essensgeld von 3,50€ pro Betreuungstag direkt von den Eltern.

Seit August 2014 dürfen wir Tagespflegepersonen übrigens keine Zuzahlungen mehr verlangen - trotz Selbständigkeit (diese Regelung gilt nur in NRW!). Seit März 2017 zahlt das Jugendamt leider auch bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson nicht weiter (zuvor je 10 Tage bei Urlaub und Krankheit pro Kalenderjahr) und nur noch 35 Tage Kinderurlaub pro Kalenderjahr (inkl Wochenenden! und nicht pro betreutes Kind und Betreuungsjahr).

Um meine Kosten zu decken bin ich daher leider darauf angewiesen, alle Plätze als Vollzeitplätze zu belegen und kann keine Teilzeitplätze mehr anbieten.

Antragsformulare erhalten Sie beim Jugendamt oder können diese auf der Seite der 'Familiäre Tagesbetreuung e.V.' finden.

In der Satzung der Stadt Aachen zu diesem Thema finden Sie Tabellen mit den Beitragssätzen und Auszahlungsbeträgen. Genauere Informationen hierüber erhalten Sie gerne auch von mir persönlich.

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